Mein Angebot
Ihr Spezialist in allen Fragen rund um Brandschutzmaßnahmen
Sachverständiger Brandschutz
Meine Kernkompetenz ist der Brandschutz.
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Architekt in allen Leistungsphasen bin ich in Sachen Brandschutz ein versierter Ansprechpartner für Bauherren, Architekten, Fachplaner, Behörden und Firmen.
Jede Aufgabe ist individuell und auf Ihre Ziele ausgerichtet. Für Sie entwickle ich maßgeschneiderte und wirtschaftliche Lösungen.
Vorausschauendes und strategisches Mitdenken ist für mich die Basis aller Entscheidungen. So erreichen Sie Ihre Ziele.
Dabei arbeite ich partnerschaftlich, auch als Erweiterung Ihres Teams. In der Kommunikation und der Umsetzung bin ich verbindlich.
So hat Ihr Projekt Erfolg.
Mein Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
LEISTUNGS-ARTEN
Invisible
Brandschutzberatung
Brandschutzberatung ist der erste Schritt, um Ihre Ziele zu formulieren. Ihr Projekt erhält Struktur. Damit sollen auch unnötige Brandschutzplanungen vermieden werden.
Brandschutzberatung finde ich sehr wichtig.
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis. Dieser kann Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens sein, aber auch anderweitig erforderlich werden.
Bestandteile des Brandschutznachweises sind im Wesentlichen der bauliche, der anlagentechnische, der abwehrende und der organisatorische Brandschutz.
Bei Gebäuden bis zur Gebäudeklasse 3 wird der Brandschutznachweis nicht geprüft. Ergeben sich jedoch Abweichungen vom Bauordnungsrecht, kann verlangt werden, dass der Brandschutznachweis geprüft wird.
Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 ist die Erstellung des Brandschutznachweises durch einen Nachweisberechtigen erforderlich. Liegen Abweichungen vom Bauordnungsrecht vor, kann verlangt werden, dass der Brandschutz-nachweis geprüft wird.
Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 muss der Brandschutznachweis geprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch die Behörde oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Bestandsuntersuchung
Mit einer Bestanduntersuchung können Fragen wie „was kann das Gebäude?“ oder „was ist im Bestand vorhanden?“ beantwortet werden. Weiter können eventuelle Risiken aufgezeigt werden.
Auf Grundlage einer Bestanduntersuchung kann eine erste Einschätzung erfolgen, die auch in Form eines Soll-Ist-Vergleiches oder einer Variantenuntersuchung.
Gerade bei bestehenden Gebäuden ist es wichtig alle Möglichkeiten „auszuleuchten“.
Organisatorischer Brandschutz
Mit der Brandschutzordnung werden die Brandverhütung sowie das Verhalten im Brandfall geregelt. Eine Anforderung ergibt sich aus Sonderbauvorschriften oder Bauauflagen.
Flucht- und Rettungspläne dienen anwesenden Personen zur Information über die Flucht-und Rettungswege, die Brandmelde-, die Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Eine Anforderung ergibt sich aus Sonderbauvorschriften wie auch aus arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Mit der Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege können anwesenden Personen auf den kürzesten Wegen Gebäude verlassen.
Wenn erforderlich, können von mir Brandschutzordnung Aushänge Flucht- und Rettungsplan wie auch eine Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege erstellt werden.
Feuerwehrpläne
Die Anforderung an die Erstellung von Feuerwehrplänen kann sich aus einer Sonderbau-Vorschrift oder einer Bauauflage einer Behörde ergeben.
Feuerwehrpläne sind für die Feuerwehr Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der raschen Orientierung und der Beurteilung von Gefahrenstellen und der Situation vor Ort.
Kosten-/Budgetplanung
Ich erstelle eine Kostenplanung und ermittle Ihr Budget.
Dabei habe ich die Wirtschaftlichkeit im Blick und zeige Ihnen mögliche Einsparpotentiale auf.
Bauplanung Brandschutz
Mit intelligenten Lösungen können Kosten eingespart werden. Denn oft wird aus Unsicherheit „über das Ziel hinaus geschossen“. Oft sind einfache Lösungen ausreichend, es muss nicht immer ein zugelassenes System sein.
Für eine Bauplanung Brandschutz kann ich Ihnen Planung, Ausschreibung und Fachbauleitung Brandschutz anbieten.
Dies können im Besonderen z. B. auch Brandschutz-Abschottungen von Leitungsanlagen sein.
Eine abschließende Dokumentation ist wichtig.
OBJEKT-ARTEN
Invisible
Büro- / Verwaltungsgebäude
In der Regel werden die brandschutztechnischen Anforderungen mit den Festlegungen aus dem Bauordnungsrecht abgedeckt.
Industrie- / Gewerbegebäude
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an Industrie- und Gewerbegebäude ab einer bestimmten Größe kann die Muster-Industriebau-Richtlinie zugrunde gelegt werden.
Bei brandschutztechnischer Bewertung nach der Muster-Industriebau-Richtlinie können gegenüber dem Bauordnungsrecht Vereinfachungen und Erleichterungen erreicht werden. Dabei ist dann jedoch die Muster-Industriebau-Richtlinie im gesamten anzuwenden.
Kindergärten / Schulen
In Kindergärten wie auch Schulen sind besonders schutzbedürftige Personen anwesend.
Die brandschutztechnischen Anforderungen sind in der Muster-Schulbau-Richtlinie geregelt.
Krankenhäuser
Krankenhäuser, aber auch Pflegeeinrichtungen, gehören zu den sensibelsten Objektarten, da in der Regel schutzbedürftige Menschen anwesend sind, welche auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Für Krankenhäuer sind daher besondere Anforderungen an den Brandschutz zu stellen.
Versammlungs- / Gaststätten
Besonderes Merkmal der Verkaufsstätten wie auch ggf. von Gaststätten ist eine hohe Anzahl an Personen oder Besuchern, die zumeist auch ortsunkundig sind.
Die brandschutztechnischen Anforderungen sind in der Versammlungsstätten-Verordnung geregelt.
Verkaufsstätten
Besonderes Merkmal der Verkaufsstätten ist eine hohe Anzahl an Personen oder Besuchern, die zumeist auch ortsunkundig sind.
Die brandschutztechnischen Anforderungen sind in der Verkaufsstätten-Verordnung geregelt.
Wohngebäude
Für historische Wohngebäude ergeben sich in der Regel besondere Anforderungen aus dem Baubestand mit z. B. Holztreppen oder Geschossdecken aus Holzbalkendecken.
Gerade im Baubestand historischer Wohngebäude sind daher besondere Lösungen erforderlich. Diese können durch Abweichungen vom Bauordnungsrecht erreicht werden.
Dipl.-Ing. (TU) Architekt, MEng
Sachverständiger Brandschutz
Schaffhauser Straße 16
81476 München
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